Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vodafone-Dienstleistungen (AGB)
1. Vertragsinhalt
Die Vodafone GmbH, Vodafone Hessen GmbH & Co. KG, Vodafone NRW GmbH, Vodafone BW GmbH, Vodafone West GmbH (alle Ferdinand- Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf) und Vodafone Deutschland GmbH, Beta-Straße 6 – 8, 85774 Unterföhring (allesamt „Vodafone“) erbrin- gen Dienstleistungen an Kunden aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und der Preisliste (Vertrags- bedingungen). Ein jeweils aktuelles Preisverzeichnis ist auch unter www.vodafone.de abrufbar.
2. Leistungsumfang
2.1 Die von Vodafone auf Grundlage dieser AGB sowie der Leistungs-/ Produktbeschreibung erbrachten Dienstleistungen können den Einsatz geeigneter Endgeräte voraussetzen.
2.2 Vodafone ist in der Wahl der zur Erbringung der vertraglichen Leistun- gen eingesetzten Technologie (insbesondere der Netztechnologie und Übertragungsstandards) frei. Vodafone kann Änderungen dieser Technologie vornehmen, um auf technische Neuerungen zu reagieren und/oder ihr Netz und ihre Dienstleistungen an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen, soweit dies die ordnungsgemäße Leistungs- erbringung nicht beeinträchtigt. Ziff. 3 bleibt unberührt.
2.3 Vodafone ist berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen, soweit dies aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Dies gilt entsprechend für Einschränkungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die Vodafone zur Erfüllung ihrer Pflichten benutzt.
2.4 Weitere Informationen über die angebotenen Telekommunikations- dienstleistungen, Leistungsdaten der angebotenen Kundendienste sowie der Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel sind im Internet unter www.vodafone.de abrufbar sowie bei der Vodafone-Kundenbe- treuung erhältlich.
2.5 Die Arten von Maßnahmen, mit denen Vodafone auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren kann, sind im Internet unter www.vodafone.de aufgeführt sowie bei der Vodafone-Kundenbetreuung zu erfragen.
2.6 Der Kunde kann von Vodafone verlangen, dass eine Störung seiner vertraglich vereinbarten Telekommunikationsdienste unverzüglich und unentgeltlich beseitigt wird, es sei denn, der Kunde hat diese selbst zu vertreten. Dies gilt nicht für nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste oder die Bereitstellung von Übertragungs- diensten für Dienste der Maschine-Maschine-Kommunikation. Der Kunde hat bei der Entstörung eine Mitwirkungspflicht. Meldet der Kunde Vodafone eine Störung der vertraglich vereinbarten Telekommunikati- onsdienste gem. Satz 1 und wird diese nicht innerhalb von zwei Arbeits- tagen nach Eingang der Störungsmeldung des Kunden beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn, er hat die Störung zu vertreten. Eine Entschädigung kann beginnend mit dem dritten Arbeitstag pro Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes verlangt werden. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 € oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 € oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach dem Telekommunikations- gesetz, der Verordnung (EU) 2015/2120 oder sicherheitsbehördlichen Anordnungen, steht dem Kunden eine Entschädigung nicht zu.
2.7 Bei Mobilfunkanschlüssen hat der Kunde aufgrund der EU-Roaming-Ver- ordnung die Möglichkeit, innerhalb der EU regulierte Roamingdienste über einen anderen Anbieter als Vodafone zu nutzen. Der Kunde schließt dazu einen Vertrag mit dem von ihm gewählten Roaming-Anbieter ab, die Abrechnung der von diesem Anbieter erbrachten Leistung erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Der Wechsel zu ande- ren Roaming-Anbietern und zurück zu Vodafone ist kostenlos. Mehr Informationen enthält das InfoDok Nr. 4600, das im Internet unter www. vodafone.de/infofaxe/4600.pdf abrufbar ist.
3. Änderung der Vertragsbedingungen Ab dem 01.12.2021 gilt:
3.1 Vodafone behält sich vor, die Vertragsbedingungen nach billigem Ermessen einseitig zu ändern. Ändert Vodafone die Vertragsbedin- gungen einseitig, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind
a) ausschließlich zum Vorteil des Kunden,
b) rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Kunden oder
c) unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben.
3.2 Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt erklärt werden, in dem die Unterrichtung von Vodafone über die Vertrags- änderung, die den Anforderungen nach Ziff. 3.1 Satz 1 entspricht, dem Kunden zugeht. Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam werden soll. Ziff. 3.1 Sätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden auf Verträge, die nur nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikations- dienste zum Gegenstand haben.
3.3 Vodafone wird den Kunden mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate bevor eine Vertragsänderung nach Ziff. 3.1 Satz 1 wirksam werden soll, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über Folgendes unterrichten:
a) den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und
b) ein bestehendes Kündigungsrecht des Kunden nach Ziff. 3.1 Sätze 1 bis 3.
4. Vergütung
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu zahlen, die durch befugte oder unbefugte Benutzung der Dienstleistung durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Benutzung zu vertreten hat. Für Mobilfunkdienstleistungen gilt, dass der Kunde Vodafone das Abhandenkommen oder die unbefugte Drittnutzung der Vodafone- SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen hat. Bis zum Eingang der Mitteilung bei Vodafone haftet der Kunde für die durch unbefugte Drittnutzung entstandenen Entgelte soweit er das Abhandenkommen oder die un- befugte Drittnutzung zu vertreten hat oder die Mitteilung an Vodafone nicht unverzüglich erfolgt ist.
4.3 Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform zu erheben. Dabei hat er den Grund seiner Beanstandung schlüssig darzulegen.
4.4 Der Einzug von Rechnungsbeträgen im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren ist als Standard vorgesehen und erfolgt bei verbrauchsunabhängigen
Entgelten frühestens 3 Werktage, bei verbrauchsabhängigen Entgelten frühestens 5 Werktage nach Erhalt der Rechnung.
Liegt kein SEPA-Mandat vor, muss der Rechnungsbetrag innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung auf dem von Vodafone in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
4.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenfor- derung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder anerkannt ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
4.6 Bei einer Änderung der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer ist Vodafone berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
5. Vertragsdauer, Kündigung
5.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Vodafone- Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen müssen in Textform erfolgen.
5.2 Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können, soweit nicht ab- weichend vereinbart, von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.
5.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Pflichten und Haftung des Kunden
6.1 Der Kunde informiert Vodafone unverzüglich über jede Änderung seiner bei Vodafone hinterlegten persönlichen Daten. Kann vertragsrelevante Post nicht zugestellt werden, weil der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, darf Vodafone für die zur Adressermittlung erforderlichen Kosten und die Kosten des dabei entstehenden Verwal- tungsaufwandes eine Pauschale gemäß der Preisliste erheben, es sei denn, der Kunde hat die gescheiterte Zustellung nicht zu vertreten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um seinen Vodafone-Anschluss und die zur Nutzung dieses Anschlusses eingesetzten Endgeräte vor einer unbefugten Drittnutzung zu schützen. Hierzu gehört insbesondere – soweit technisch möglich – die Einrichtung/ Verwendung von PINs, Passwörtern oder sonstigen persönlichen Zu- gangskennungen zum Schutz vor unberechtigten Zugriffen Dritter sowie der Schutz von solchen PINs, Passwörtern oder sonstigen persönlichen Zugangskennungen vor Kenntniserlangung durch unbefugte Dritte.
6.3 Soweit einzelne Dienste/Angebote erst ab einem bestimmten Mindestal- ter genutzt werden dürfen, ist der Kunde verpflichtet, Minderjährigen unterhalb dieses Mindestalters den Zugang zu den betreffenden Dien- sten/Angeboten zu verwehren. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, PINs oder Passwörter, die den Zugang zu solchen Diensten ermöglichen, vor dem Zugriff durch Minderjährige zu schützen.
6.4 Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu den Diensten sowie die Dienste selbst nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
- nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden
- das deutsche Vodafone-Netz und andere Netze nicht zu stören, zu verändern oder zu beschädigen;
- keine Schadsoftware, unzulässige Werbung, Kettenbriefe, Spam oder sonstige belästigende Nachrichten zu übertragen;
- keine Endgeräte, Hausinstallationen oder Endeinrichtungen anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommuni- kationsnetzen in Deutschland unzulässig ist; dies betrifft auch die Regelungen über elektromagnetische Verträglichkeit;
- keine Einrichtungen zu nutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Vodafone-Netzes oder eines anderen Telekommunikationsnetzes führen könnten;
- keine gesetzlichen Bestimmungen oder Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte (z. B. Urheber- und Markenrechte) zu verletzen;
- die Dienstleistungen nicht ohne ausdrückliche vertragliche Ver- einbarung zur Herstellung von Verbindungen zu nutzen, bei denen er aufgrund des Aufbaus der Verbindung Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen Dritter erhält (z. B. Verbindungen zu Werbehotlines);
- die Leistungen nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als Server erreichbar zu machen sowie den Zugang zum Internet nicht für die dauerhafte Vernetzung oder Verbindung von Standorten bzw. Telekommunikationsanlagen zu benutzen,
- leitungsvermittelte Telekommunikationsdienstleistungen nur zum Aufbau manuell über das Endgerät hergestellter Verbindungen zu nutzen;
- die vertraglichen Leistungen nicht zum Aufbau von Standleitungen und/oder Datenfestverbindungen zu nutzen;
- keine gewerbliche Weiterleitung von Verbindungen vorzunehmen oder Zusammenschaltungsleistungen zu erbringen sowie die von Vodafone erbrachten Leistungen nicht entgeltlich oder gegen son- stige Vorteile an Dritte weiterzugeben oder zur Verfügung zu stellen;
- die Internetzugangsleistungen nicht dazu zu benutzen, gewerbliche Dienste Dritter bereitzustellen, die einer unbestimmten Anzahl an Nutzern oder einer festgelegten Benutzergruppe den kabellosen Zugang zum Internet ermöglichen (insbesondere Hotspot-Dienste), oder Dritten die Internetzugangsleistungen für die Erbringung dieser Dienste zur Verfügung zu stellen;
- sofern der Kunde Privatkunde ist, diese Leistungen nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen,
- die Leistung nicht ohne ausdrückliche Vereinbarung mit Vodafone für den automatisierten Datenaustausch zwischen Endgeräten (machine-to-machine) einzusetzen.
6.5 Verstößt der Kunde gegen die Pflichten gemäß Ziff. 6.4, ist Vodafone berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen (insbesondere in Form von Sperrungen oder Löschungen) zur Beseitigung des Missbrauchs zu er- greifen. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Kunde gegenüber Vodafone auf Schadenersatz und Vodafone ist zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.
7. Haftung von Vodafone
7.1 Soweit Vodafone als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekom- munikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens oder zur Zahlung einer Entschädigung gegenüber einem Kunden verpflich- tet ist, ist die Haftung auf 12.500,- € je Kunde begrenzt. Besteht die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht von Vodafone wegen desselben Ereignisses gegenüber mehreren Kunden, ist die Haftung auf insgesamt 30 Millionen € begrenzt. Übersteigt die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht gegenüber mehreren Anspruchsberechtigten auf Grund desselben Ereignisses die Höchstgrenze nach Satz 2, wird der Schadensersatz oder die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche
zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht, wenn die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Vodafone herbeigeführt wurde, sowie für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz oder einer Entschädigung entsteht.
7.2 Für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Vodafone unbegrenzt. Für Sach- und für Vermögensschäden, die außerhalb des Anwendungsbereichs von Ziffer 7.1 liegen, haftet Vodafone unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet Vodafone nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungs- gemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
7.3 Für den Verlust von Daten haftet Vodafone bei leichter Fahrlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang von Ziffer 7.2 nur, soweit der Kunde seine Daten in im Hinblick auf die jeweilige Anwendung angemessenen Intervallen in geeigneter Form gesichert hat, damit sie mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Kunde wird etwaig gespeicherte eigene Aufnahmen und sonstige Dateien stets zeitnah sichern, um etwaigen Verlust, z. B. bei Updates, Installations- oder Wartungsarbeiten vorzubeugen.
7.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie der Datenschutz- grundverordnung bleibt ebenso unberührt wie die Haftung für arglistig verschwiegene Mängel oder im Rahmen einer übernommenen Garantie.
7.5 Wird der Dienst des Kunden bei einem Anbieterwechsel i.S.d. § 59 TKG länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde vom abgebenden Anbieter für jeden weiteren Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung in Höhe von 10,- € oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verzögerung zu vertreten.
7.6 Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin von Vodafone versäumt, kann der Kunde für jeden versäumten Termin eine Entschädigung von 10,- € beziehungsweise 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte, je nachdem, welcher Betrag höher ist, bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt verlangen, es sei denn, der Kunde hat das Versäumnis des Termins zu vertreten.
8. Vertragsübernahme/Weitergabe an Dritte
8.1 Der Kunde darf die Vodafone-Leistungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Vodafone entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile an Dritte weitergeben, insbesondere weiterverkaufen.
8.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder das Ver- tragsverhältnis insgesamt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Vodafone auf Dritte übertragen.
8.3 Als Dritte im Sinne der Ziff. 8.1 und 8.2 gelten auch verbundene Unter- nehmen i.S.d. §§ 15 ff. Aktiengesetz.
8.4 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Vodafone ihre Rechte und Pflichten aus dem gegenständlichen Vertrag auf einen Dritten übertragen darf (Vertragsübernahme). Bei einer Übertragung auf eine der nachfolgenden, zum Vodafone-Konzern gehörenden Gesellschaften, steht dem Kunden wegen der Vertragsübernahme kein Recht zu, sich vom Vertrag zu lösen: Vodafone GmbH, Vodafone Hessen GmbH & Co. KG, Vodafone NRW GmbH, Vodafone BW GmbH, Vodafone West GmbH (alle Ferdinand-Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf) und Vodafone Deutschland GmbH, Beta-Straße 6 – 8, 85774 Unterföhring. Bei einer Übertragung auf einen sonstigen, nicht von dieser Auflistung umfassten Dritten, steht dem Kunden das Recht zu, sich vom Vertrag zu lösen.
9. Schlichtung
Zur Einleitung eines außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens über die in § 68 TKG genannten Fälle kann der Kunde einen entspre- chenden Antrag an die Bundesnetzagentur richten. An alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer allgemeinen Verbraucherschlich- tungsstelle nimmt Vodafone nicht teil.
10. Rufnummernunterdrückung
Soweit der Vodafone-Anschluss bzw. das Endgerät die Möglichkeit bietet, die Rufnummernanzeige bei dem angerufenen Teilnehmer ständig oder fallweise zu unterdrücken, ist Vodafone berechtigt, eine Rufnum- mernunterdrückung bei Verbindungen zur Vodafone-Kundenbetreuung zu deaktivieren.
11. Telefonbucheintrag
Auf Wunsch des Kunden veranlasst Vodafone die Aufnahme von dessen Rufnummer(n), Name, Anschrift und zusätzlichen Angaben in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse (Standard: Elektronische Verzeichnisse). Vodafone darf die Daten Dritten zum Zwecke der Herstellung und Veröffentlichung von Teilnehmerverzeichnissen und zur Bereitstellung von Auskunftsdiensten zur Verfügung stellen. Der Kunde kann durch eine Erklärung gegenüber Vodafone den Umfang der Eintragung jederzeit erweitern oder einschränken oder der Veröffentlichung für die Zukunft widersprechen.
12. Alarmierungssysteme
Die Nutzung von Hausnotruf-, Brand- und Einbruchmeldeanlagen ist nur gestattet, wenn sie über einen notstromfähigen und funktionstüchtigen Zweitweg für die Alarmierung verfügen und die Inband-Signalisierung über den Sprachkanal des Vodafone-Telefonnetzes übertragen wird. Ein anderweitiger Betrieb erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.
13. Wichtige Hinweise zum Notruf
Vodafone stellt den Zugang zu Notrufdiensten im Mobilfunkbereich und bei stationärer Nutzung im Festnetzbereich entsprechend der gesetz- lichen Anforderungen bereit. Im Mobilfunkbereich ist Voraussetzung hierfür eine gültige SIM-Karte, die Verfügbarkeit eines Mobilfunknetzes sowie ein in diesem Netz technisch verwendbares Mobiltelefon.
Einschränkung der Notruf-Verfügbarkeit bei Produkten, die für eine stationäre Nutzung vorgesehen sind: Das Absetzen von Notrufen über 110 und 112 ist bei einem Stromausfall und während der standardmä- ßigen Trennung der Internet-Verbindung bei DSL- Produkten (alle 24 Stunden bis zu 30 Sekunden) nicht möglich. Eine Veränderung der Konfigurationen des Vodafone-Modems oder die Verwendung eines nicht freigegebenen Gerätes kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann. Bei Einwahl mit den eigenen Zugangsdaten von einem anderen als dem im Auftrag benannten Standort ist eine korrekte Zustellung des Notrufs nicht gewährleistet und der Standort des Anrufers kann nicht ermittelt werden.
Ergänzende Geschäftsbedingungen für Vodafone Kabel-Dienstleistungen (Internet und Telefon) sowie Vodafone TV-Dienstleistungen
Die Vodafone GmbH, Vodafone Hessen GmbH & Co. KG, Vodafone NRW GmbH, Vodafone BW GmbH, Vodafone West GmbH (alle Ferdinand- Braun-Platz 1, 40549 Düsseldorf) und Vodafone Deutschland GmbH, Beta-Straße 6 – 8, 85774 Unterföhring (allesamt „Vodafone“) erbringen Dienstleistungen an Kunden aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen für Vodafone-Dienstleistungen. Für Verträge über Kabel-Dienst- leistungen (d. h. die Bereitstellung von Vodafone-Produkten über das Kabelnetz) sowie TV-Dienstleistungen gelten ergänzend die vorliegen- den Ergänzenden Geschäftsbedingungen. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen den Dokumenten gehen die Ergänzenden Geschäftsbedingungen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
A. Gemeinsame Bedingungen für Internet, Telefon und TV
1. Vertrag und Leistungsumfang
1.1a) Sofern eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, beginnt die- se mit Leistungserbringung. Bei vereinbarter Selbstinstallation beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Anschluss der Geräte, spätestens jedoch 2 Wochen nach Erhalt der Auftrags- bestätigung. In sämtlichen vorgenannten Fällen ist der Kunde berechtigt, sich bis zum Beginn der Mindestvertragslaufzeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordent- lich in Textform vom Vertrag zu lösen.
b)Beauftragt der Kunde zusammen mit einem Vertrag mit Min- destvertragslaufzeit die Übernahme einer Rufnummer von einem anderen Anbieter, beginnt die Mindestvertragslaufzeit abweichend von Ziffer 1.1 a) am Tag der Rufnummernübernah- me (Schalttag); bis dahin ist der Kunde berechtigt, sich jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich in Text- form vom Vertrag zu lösen. Nimmt der Kunde die Leistungen von Vodafone bereits vor dem Schalttag in Anspruch, beginnt die Mindestvertragslaufzeit zu diesem Zeitpunkt und das Recht, sich bis zum Schalttag außerordentlich vom Vertrag zu lösen, erlischt.
1.2 Vodafone behält sich vor, den Abschluss des Vertrags von der Vor- lage einer Einverständniserklärung des Grundstücks- oder Woh- nungseigentümers oder des sonst dinglich Berechtigten abhängig zu machen oder bei Zweifeln am Vorliegen des entsprechenden Einverständnisses während der Laufzeit des Vertrages eine solche Erklärung zu verlangen. Kann die Einverständniserklärung nicht beigebracht werden oder entfällt sie während der Laufzeit des Vertrages aus einem nicht von Vodafone zu vertretenden Grund, ist Vodafone zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.
1.3 Soweit Vodafone eine Leistung zu erbringen hat, die von erfor- derlichen Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnissen Dritter oder des Kunden abhängig ist, steht die Leistungspflicht von Vodafone unter dem Vorbehalt, dass diese Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse rechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erfolgen. Werden die erforderlichen Vorleistungen, Zustimmungen oder Erlaubnisse nicht rechtzeitig, vollständig und in der erforderlichen Qualität erbracht, entfällt insoweit die Leistungspflicht von Vodafone, sofern Vodafone die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Erbringung nicht zu vertreten hat. Vodafone wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistungen unverzüglich informieren und bereits gezahlte Entgel- te für die nicht verfügbaren Leistungen unverzüglich erstatten.
1.4 Voraussetzungen für die Leistungserbringung sind – sofern technisch erforderlich – der Anschluss an das Vodafone-Kabelnetz und an ein – je nach gewähltem Produkt rückkanalfähiges – Haus- verteilernetz sowie das Recht zur Versorgung des betreffenden Grundstücks. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben oder entfällt diese während der Vertragslaufzeit aus einem nicht von Vodafone zu vertretenden Grund, steht Vodafone ein außer- ordentliches Kündigungsrecht zu.
1.5 Sofern Vodafone als Anschluss an das Vodafone-Kabelnetz einen Übergabepunkt installiert oder bis in die Wohnräume einer Hausnetzleitung und eine (ggfs. multimediale) Anschlussdose einrichtet oder wieder in Betrieb nimmt, überlässt Vodafone dem Kunden Übergabepunkt und ggfs. Anschlussdose zur Nutzung. Durch den Kunden veranlasste Mitversorgungen anderer Objekte sind ohne Zustimmung von Vodafone nicht gestattet.
1.6 Die technischen Einrichtungen von Vodafone erstrecken sich in der Regel bis zum Übergabepunkt und auf die Hardware, soweit diese von Vodafone zur Verfügung gestellt wurde. Für etwaige Störungen an Vodafone nicht gehörenden Einrichtungen, insbe- sondere der Innenhausverkabelung, übernimmt Vodafone keine Haftung und keine Gewähr.
1.7 Sämtliche bei der Einrichtung des Anschlusses an das Vodafone- Kabelnetz beim Kunden installierten und mit fremdem Grund und Boden verbundenen Sachen und Einrichtungen verbleiben im Eigentum von Vodafone; die Verbindung erfolgt nur zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB). Vodafone ist mit Beendigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, aber nicht verpflichtet, die in ihrem Eigentum verbliebenen Einrichtungen zu entfernen.
1.8 Netzabschluss am Netz von Vodafone ist die Multimediadose in den Räumlichkeiten des Kunden.
Nutzt der Kunde ein von Vodafone zur Verfügung gestelltes Kabelmodem, können daran maximal zwei analoge Endgeräte betrieben werden, die das Mehrfrequenzwahlverfahren (DTMF) unterstützen müssen.
Sofern der Kunde ein eigenes Kabelmodem nutzt, muss dieses zur Sicherstellung der Funktionalität und der Netzsicherheit der Vodafone-Spezifikation für Zugangsendgeräte entsprechen. Die Spezifikation kann unter https://www.vodafone.de/hersteller- info.html jederzeit eingesehen werden. Er kann den Telefondienst mit Hilfe der von Vodafone bereit gestellten Zugangsdaten auf diesem Modem konfigurieren und nutzen.
1.9 Vodafone ist berechtigt, die zum Empfang der Produkte sowie zu deren Ergänzung oder Änderung erforderliche Software auf die von Vodafone zur Verfügung gestellte Hardware aufzuspielen oder dort vorhandene Software/Firmware oder darauf gespeicherte Daten zu ergänzen, zu ändern oder die Hardware auf Kosten von Vodafone auszutauschen. Vodafone ist im Rahmen von Maßnah- men, die der Entstörung der Dienste von Vodafone dienen, auch bei Kaufhardware berechtigt, die Konfigurationsdaten und die Betriebssoftware herunterzuladen und zu verändern, um den Dienst für den Kunden wiederherzustellen. Dabei werden die Konfigurationsdaten des Kunden nur insofern erfasst, wie es zur Wiederherstellung der ursprünglichen Konfiguration notwendig ist. In diesen Fällen kann es zum Verlust der auf der Hardware gespeicherten (privaten) Daten/Inhalte und Einstellungen des Kunden kommen oder die Wiedergabe von gespeicherten Auf- zeichnungen oder sonstigen privaten Inhalten nicht mehr möglich sein.
1.10 Für die Kompatibilität etwaiger dem Kunden von Vodafone zur Verfügung gestellter Hard- und Software mit der Hard- oder Software des Kunden übernimmt Vodafone keine Haftung. Die Nutzung der Software unterliegt den Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareanbieters.
1.11 Insgesamt beträgt die Verfügbarkeit der Vodafone-Dienstlei- stungen mindestens 98,5 % im Jahresmittel. Eine darüber hinaus gehende Verfügbarkeit gehört nicht zur Leistungsverpflichtung von Vodafone. Vodafone ist berechtigt, die Leistung in den unter Ziff. 2.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Fäl- len vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen.
2. Pflichten des Kunden
2.1 Der Kunde stellt die Räumlichkeiten, Einrichtungen und die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung dargestellten technischen Voraussetzungen zur Verfügung und ermöglicht Vodafone oder ihren Beauftragten nach vorheriger Absprache den Zugang zu diesen, insbesondere zu Installations-, Prüf-, Wartungs-, Sperr- und Reparaturzwecken. Des Weiteren sorgt er für die notwendige Stromversorgung und Potenzialausgleich gemäß VDE; etwaige Stromkosten sind in den vertraglich vereinbarten Entgelten berücksichtigt.
2.2 Hat der Kunde eine von ihm an Vodafone gemeldete Störung selbst zu vertreten, etwa durch Fehlbedienung, so ist Vodafone berech- tigt, dem Kunden die durch die Überprüfung des Anschlusses ent- standenen Kosten (Personalkosten nach Zeitaufwand, Fahrkosten und etwaig verbrauchtes Material) in Rechnung zu stellen, wenn der Kunde bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können, dass keine in den Verantwortungsbereich von Vodafone fallende Störung vorlag.
2.3 Der Kunde wird Vodafone Änderungen in der Anzahl der an den Übergabepunkt angeschlossenen Wohneinheiten oder des Stand- ortes eines etwaig überlassenen Kabelmodems unverzüglich mitteilen.
2.4 Für die Nutzung einer von Vodafone zur Verfügung gestellten Hardware gilt:
a) Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernimmt der Kunde die Installation der Hardware und der eventuell erforderlichen Software.
b) Der Kunde verpflichtet sich, für die Hardware ausschließlich von Vodafone bereitgestellte Software/Firmware zu verwen- den, diese nicht zu manipulieren oder anders als vertraglich vereinbart zu nutzen. Sofern der Kunde sicherheitsrelevante Einstellungen im Modem eigenmächtig ändert, trägt er die Verantwortung für die hieraus ggf. resultierenden Folgen selbst. Vodafone ist berechtigt, die Software/Firmware des Modems jederzeit für den Kunden kostenfrei zu aktualisieren oder zu ändern oder das Modem auszutauschen. Daher ist der Kunde verpflichtet, seine persönlichen Einstellungen auf dem Modem regelmäßig zu sichern, damit Einstellungen nach einem Software-/Firmware-Update bzw. Hardwaretausch wiederher- gestellt werden können.
c) Der Kunde wird die ihm von Vodafone überlassene Hardware pfleglich behandeln und weder ihr Gehäuse öffnen, noch sie in anderer Weise manipulieren noch anders als vereinbart nutzen. Er ist verpflichtet, Vodafone über sämtliche Beeinträchtigun- gen deren Eigentumsrechts an der überlassenen Hardware, beispielsweise durch Pfändung, Beschädigung oder Verlust, unverzüglich in Textform zu informieren. Hat der Kunde die Beeinträchtigung zu vertreten, kann Vodafone den Vertrag außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangen.
d) Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsbeendigung, nach Zusendung neuer Hardware bzw. nach Wegzug aus dem Versorgungsgebiet von Vodafone, die ihm von Vodafone bereitgestellte Hardware nebst vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und eigene Gefahr an Vodafone zurückzusenden. Entscheidet der Kunde sich für die Nutzung eigener Hardware anstelle der ihm von Vodafone zur Verfügung gestellten, behält Vodafone sich vor, die dem Kunden zur Verfügung gestellte, aber von ihm nicht benötigte Hardware auch bereits vor dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung zurückzufordern.
2.5 Für die Nutzung von kundeneigener Hardware gilt:
a) Der Kunde informiert Vodafone über das Modem unter Angabe der MAC-Adresse und ggf. weiterer Gerätedaten und trägt die ihm von Vodafone ggf. zur Verfügung gestellten Zugangsdaten an der vom Gerätehersteller vorgesehenen Stelle seiner Hard- ware ein.
b) Der Kunde ist selbst für die Aktualisierung der Software/ Firmware und die Einrichtung und Aktualisierung der Sicher- heitseinstellungen verantwortlich.
c) Der Kunde ist nicht berechtigt,
– ihm zur Verfügung gestellte Zugangsdaten an einer anderen als der mit Vodafone vereinbarten Objektadresse oder in einem anderen als dem Vodafone genannten Modem zu betreiben, da anderenfalls bei einem Notruf die Adresszu- ordnung außer Funktion gesetzt würde;
– die im Modem zu Zwecken der Verbindung mit dem Vodafone- Kabelnetz verarbeiteten Daten Dritter wahrzunehmen oder außerhalb dieses Modems zu verarbeiten. Daher darf er die Software/Firmware des Zugangsendgerätes (nicht die des eigentlichen Routers) nur durch Einspielen vom Hersteller für das jeweilige Zugangsendgerät zur Verfügung gestellter und jeweils aktueller Software/Firmware verändern, es sei denn, ein Zugriff auf die im Zugangsendgerät verarbeiteten Daten Dritter ist ausgeschlossen.
B.Ergänzende Bedingungen für Telefonie
1. Leistungsumfang
Vodafone stellt dem Kunden im Rahmen der technischen, be- trieblichen und rechtlichen Möglichkeiten nach Maßgabe dieser Bedingungen für die Dauer des Vertrages einen Telefonanschluss über das Kabelnetz zur Verfügung. Nicht zum Leistungsumfang des Telefonanschlusses gehört die Möglichkeit des Anschlusses von Hausnotrufgeräten.
C. Ergänzende Bedingungen für Internet
1. Leistungsumfang
1.1 Vodafone gewährt dem Kunden im Rahmen ihrer technischen, betrieblichen und rechtlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen für die Dauer des Vertrages einen Zugang zum Internet (nachfolgend „Internetanschluss“).
Vodafone stellt dem Kunden dafür einen Kabelanschluss mit der gebuchten Bandbreite zur Verfügung und wird ihm über diesen Ka- belanschluss den Zugang zum Internet mit der höchstmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit ermöglichen. Die konkrete Über- tragungsleistung ist jedoch auch von der Leistung des Providers des Empfängers oder Senders (nachfolgend „Gegenstelle“), von der Leistung der Verbindungsnetze Dritter, einem ggf. kundenei- genen Zugangsendgerät und von der Leistungsfähigkeit der vom Kunden eingesetzten sonstigen Hard- und Software abhängig. Vodafone haftet nicht für eine von ihm nicht zu vertretende Einschränkung der Übertragungsgeschwindigkeit aufgrund der Leistung der Gegenstelle, der Leistung der Verbindungsnetze Drit- ter und/oder der vom Kunden eingesetzten Hard- und Software, soweit diese nicht von Vodafone zur Verfügung gestellt wurde, oder für Einschränkungen der Übertragungsgeschwindigkeit im Internet außerhalb ihres Kabelnetzes. Darüber hinaus kann durch die Nutzung einer WLAN-Verbindung die Übertragungsgeschwin- digkeit eingeschränkt sein.
1.2 Transparenzangaben zu den Bandbreiten sowie Informationen darüber, wie sich die Geschwindigkeit oder andere Dienstquali- tätsparameter in der Praxis auf die Internetnutzung auswirken können, finden Sie unter www.vodafone.de/hilfe/bandbreite- datenvolumen.
1.3 Werden die vertraglich zugesicherten Up- und Downloadge- schwindigkeiten anhaltend oder dauerhaft wiederholt erheblich unterschritten, kann der Kunde eine Beschwerde an Vodafone richten bzw. eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Wird die Leistung dann weiterhin nicht vertragsgemäß erbracht, kann er kündigen.
2. Pflichten des Kunden
Der Kunde wird die ihm von Vodafone gewährten Internetdienste nicht zum Zwecke der Bereitstellung von Telemedien und/oder anderen Telekommunikationsdiensten gegenüber Dritten nutzen. Soweit mit Vodafone nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird er den Internetanschluss nicht zum kommerziellen Betrieb von Servern nutzen.
D. Ergänzende Bedingungen für TV
1. Leistungsumfang
1.1 Vodafone gewährt dem Kunden den Zugang zu TV-Dienstlei- stungen – je nach vertraglicher Vereinbarung – über das Vodafone- Kabelnetz, DSL oder sonstige Internetverbindungen. Bei einem TV-Kabelanschluss übermittelt Vodafone digitale (SD und HD) Rundfunk- und ggf. andere Signale bis zum Übergabepunkt (Erfüllungsort) oder soweit zusätzlich vereinbart bis zur Kabel- Anschluss-Dose in der Wohnung des Kunden.
Vodafone gewährt den Zugang nur, soweit dies die Bindung an Gesetze, (internationale) Vereinbarungen und Entscheidungen Dritter (z. B. von Landesmedienanstalten und Programmveran- staltern) ermöglicht. Im Übrigen entscheidet Vodafone über die jeweilige Belegung der Frequenzbereiche und Kanäle mit Diensten und Inhalten, sowie über notwendige technische Verbesserungen. Dazu gehören insbesondere die Einstellung der Übertragung digi- taler SD-Signale (ganz oder teilweise), die Reduzierung der hierfür genutzten Bandbreiten oder der Wechsel zu einer gegebenenfalls verschlüsselten Signalverbreitung.
Die Übertragung bestimmter Dienste und bestimmter Inhalte ist, soweit nicht gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages
1.2 Vodafone stellt im Rahmen von TV-Paketen die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu einem bestimmten Thema, wie z. B. Kinder oder Sport, oder die Signale eines oder mehrerer Fernsehsender zu mehreren unterschiedlichen Themen oder in einer bestimmten Sprache zusammen. Diese stellt Vodafone je nach Produktauswahl und vertraglicher Vereinbarung auf ent- sprechenden Empfangswegen zur Verfügung. Die Themen, ggf. die Sprache und die Anzahl der Sender eines Programmpaketes ergeben sich aus der mit dem Kunden vereinbarten Produktbe- schreibung. Vodafone ist in der konkreten Auswahl der einzelnen Fernsehsender eines Programmpaketes frei. Die in der jeweiligen mit dem Kunden vereinbarten Produktbeschreibung dargestellten Fernsehsender stellen nur Beispiele dar. Die Übertragung be- stimmter Fernsehsender ist, soweit nicht ausdrücklich gesondert vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages. Die Inhalte können je nach vertraglicher Vereinbarung und
Empfangsgerät oder Empfangsweg abweichen. Vodafone übermit- telt die in den TV-Paketen enthaltenen Angebote nur derart und so lange, wie ihr dies die Bindung an Gesetze und Entscheidungen Dritter erlaubt.
Soweit Vodafone aufgrund eines nicht von Vodafone zu vertre- tenden Umstandes nicht mehr über die Rechte zur Übermittlung eines gesamten Programmpaketes verfügt, ist sie berechtigt, dieses Programmpaket einzustellen. Dem Kunden wird dies unverzüglich in Textform mitgeteilt.
1.3 Sofern nicht anders vereinbart, können TV-Pakete und sonstige TV-Services (im Folgenden einheitlich „TV-Produkte“) nur genutzt werden, wenn während der gesamten Vertragslaufzeit des TV- Produkt-Vertrages ein unmittelbares oder mittelbares Vertrags- verhältnis mit Vodafone über einen TV- Kabelanschluss besteht. Endet dieses Vertragsverhältnis während der Vertragslaufzeit der TV-Produkte aus einem nicht von Vodafone zu vertretendem Grunde, besteht für Vodafone ein außerordentliches Kündigungs- recht hinsichtlich der TV-Produkte. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er Vodafone gegenüber für den entstandenen Schaden. Dem Kunden steht zur Vermeidung der außerordent- lichen Kündigung der TV-Produkte durch Vodafone das Recht zu, den Vertrag über den TV-Kabelanschluss bis zum Ende der Vertragslaufzeit der TV-Produkte neu abzuschließen, es sei denn, der Kunde hatte die Beendigung des TV-Kabelanschlussvertrages zu vertreten.
Satz 1 bis 3 gelten analog für alle TV-Produkte, für die ein anderes TV-Produkt Voraussetzung ist (z. B. bei internetbasierten TV- Produkten der Vertrag über GigaTV Net).
1.4 Der Empfang der TV-Produkte setzt ein dafür geeignetes Empfangsgerät und bei internetbasierten Diensten auch eine Internetverbindung sowie ggfs. eine Anmeldung über den Onlinekunden-Servicebereich auf der Vodafone Internetseite voraus. Die Empfangsqualität der Inhalte bei internetbasierten Diensten ist abhängig von der vom Kunden bereitgestellten Internetverbindung. Vodafone stellt dem Kunden auf Wunsch für die Laufzeit des Vertrages über das TV-Produkt eine – ggf. virtuelle
– SmartCard und/oder ein Empfangsgerät (z. B. einen Digital- Receiver (HD), einen Digitalen Video Recorder (SD/HD) oder ein HD Modul CI+) zur Verfügung und schaltet die SmartCard für die vertraglich vereinbarten Produkte frei. Die Hardware verbleibt im Eigentum von Vodafone bzw. des SmartCard-Herstellers, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
1.5 Die Zahl der empfangbaren Sender kann aufgrund verpflich- tender Vorgaben der Programmveranstalter reduziert sowie die Wiedergabe und Nutzung von empfangsgeräteabhängigen Zusatzfunktionen (z. B. Timeshift, Aufnahme) eingeschränkt oder unmöglich sein.
1.6 Vodafone kann verlangen, dass die überlassene SmartCard ausschließlich in Verbindung mit einem der SmartCard zugeord- neten Empfangsgerät verwendet wird. Außerdem ist Vodafone berechtigt, ausschließlich SmartCards zu überlassen, die nur im Zusammenhang mit einem der SmartCard zugeordneten Emp- fangsgerät genutzt werden können. Ist auf der SmartCard kein TV-Produkt freigeschaltet, kann Vodafone diese deaktivieren, um Missbrauch zu verhindern.
1.7 Kauft der Kunde Empfangsgeräte von Vodafone, verbleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von Vodafone.
1.8 Die Rechte an sämtlichen Inhalten (einschließlich der Struktur, der Darstellung und des Erscheinungsbildes), insbesondere Filme, Fernsehprogramme, Bilder, Musik und Text („Inhalt“), liegen bei dem jeweiligen Rechteinhaber bzw. bei Vodafone. Der Kunde erhält im Rahmen der Vodafone TV-Dienstleistungen lediglich einfache Nutzungsrechte nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen und den im Rahmen der Nutzung des jeweiligen Vertrages getroffenen Vereinbarungen für private, nicht kommerzielle Zwecke.
1.9 Von Vodafone werden nur volljährige natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland als Kunden akzeptiert.
1.10. Vodafone ist berechtigt, über die zur Verfügung gestellten Smart- Cards, Empfangsgeräte und Entertainment Apps unterschiedliche redaktionelle, kostenfreie und kostenpflichtige auf den Kunden zugeschnittene oder statistische Empfehlungen im Rahmen eines personalisierten TV-Erlebnisses anzubieten.
2. Pflichten des Kunden
2.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, die SmartCard Dritten zur Nutzung zu überlassen.
2.2 Nach Maßgabe der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes ist der Kunde nicht berechtigt, Programme, Filme oder sonstige Inhalte oder Aufzeichnungen davon zu verbreiten, per Funk, im Wege des so genannten Online-Streaming oder mit Hilfe einer anderen Technologie weiterzusenden, öffentlich zugänglich zu machen oder an Stellen, die der Öffentlichkeit nur gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes zugänglich sind, öffentlich wahrnehmbar zu machen. Ferner ist der Kunde nicht berechtigt, das Signal für den Gebrauch außerhalb seiner Räumlichkeiten umzuleiten oder weiterzuleiten.
3. Jugendschutz
3.1 Vodafone gewährt den Zugang zu Inhalten, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigen- verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen (entwicklungsbeeinträchtigende Angebote), nur durch ein geeignetes Zugangssystem, z. B. in Form der Jugendschutz-PIN.
3.2 Vodafone gewährt den Zugang zu Inhalten, die nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden dürfen (Erwachsenenangebote) nur Kunden, deren Volljährigkeit in geeigneter Weise überprüft wurde und stellt ihnen dafür eine gesonderte Erwachsenen-PIN ggfs. gegen ein Einrichtungsentgelt gemäß aktueller Preisliste zur Verfügung.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der in 3.1 und 3.2 genannten Inhalte die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugend- schutz einzuhalten. Der Kunde wird die PINs deshalb vertraulich behandeln und gegen unbefugten Zugriff sichern. Besteht der Verdacht, dass unbefugte Personen Kenntnis von der PIN erlangt haben und/oder diese missbräuchlich nutzen, ist der Kunde verpflichtet, Vodafone unverzüglich zu informieren.
3.4 Besteht der begründete Verdacht, dass unbefugte Personen über den Anschluss des Kunden zu den in 3.1 und/oder 3.2 genannten Inhalten Zugang haben, kann Vodafone den Zugang zu diesen Inhalten sperren. Der Kunde wird über die Sperrung informiert. Kann der Kunde nachweisen, dass der Verdacht unrichtig ist, hebt Vodafone die Sperre des Kunden wieder auf.
E. Ergänzende Bedingungen für den Homespot-Service
1. Leistungsumfang
1.1 Mit der Freischaltung des Homespot-Service wird am WLAN- Kabelrouter, der Privatkunden im Rahmen ihres Internet- und Telefonvertrages überlassen wird, durch Vodafone neben dem privaten WLAN-Signal ein öffentliches WLAN-Signal zur Verfügung gestellt (Homespot-Service).
Ein Kunde, dessen WLAN-Kabelrouter für den Homespot-Service freigeschaltet ist, kann innerhalb der technisch verfügbaren Reichweite nach Anmeldung über Benutzername und Passwort, welche seinen Zugangsdaten des MeinVodafone Kundenportals entsprechen, den öffentlichen Bereich freigeschalteter WLAN- Kabelrouter anderer Privatkunden zu nichtgewerblichen Zwecken nutzen (Vodafone Homespot-Community). Für Vodafone (ehemals Unitymedia) Privatkunden aus NRW, Hessen und BW gilt: das indivi- duelle Passwort kann unter MeinVodafone vom Kunden festgelegt und geändert werden. Vodafone ist berechtigt, die Nutzung der öffentlichen Signale auch weiteren Nutzern durch entsprechende Vereinbarung mit Vodafone und/oder Kooperationspartnern zu ermöglichen.
Die Bereitstellung des Homespot-Service richtet sich nach den jeweiligen technischen und örtlichen Möglichkeiten. Vodafone behält sich vor, die Nutzung des Homespot-Service bedarfsweise zeitlich und geografisch einzuschränken. Der öffentliche Bereich des WLAN Kabelrouters ist technisch unabhängig vom privaten Internetzugang des WLAN-Kabelrouters. Bei Nutzung des öffent- lichen Bereichs sollten sensible Daten durch eine entsprechende Sicherheitssoftware (z. B. VPN-Software) oder durch die Nutzung von verschlüsselten Protokollen (z. B. HTTPS, IMAPS) geschützt werden.
Der Kunde kann den Homespot-Service jederzeit im persönlichen Bereich des Kundenportals auf www.vodafone.de/meinvodafone mit einer Vorlaufzeit von bis zu 14 Tagen einstellen. Der zugrunde liegende Internet- und Telefonvertrag bleibt davon unberührt. Vodafone als Betreiber des Homespot-Service behält sich vor, den kostenlosen Homespot-Service nach angemessener Ankün- digungsfrist einzustellen. Als Betreiber des Homespot-Service ist Vodafone ebenfalls Adressat möglicher Unterlassungs- oder Haftungsansprüche bei Urheberrechtsverletzungen. Der Kunde haftet daher nicht für Rechtsverletzungen Dritter bei der Nutzung des öffentlichen Bereiches des Homespot-Service.
1.2. Hotspot-Finder
Alle Standorte, an denen der Homespot-Service aktiviert ist, werden in den im Internet und als App abrufbaren Hotspot-Finder von Vodafone aufgenommen. Dieser wird durch eine Markierung auf einer Karte eines Internet-Kartendienstes (z. B. Google Maps) dargestellt; die Angabe der genauen Standortadresse des Homespot-Service bleibt ausdrücklich vorbehalten.
1.3. Kundeneigenes Endgerät
Bei der Verwendung eines kundeneigenen Endgeräts kann der Homespot-Service aus technischen Gründen nicht freigeschaltet werden. Die Teilnahme an der Vodafone Hotspot-Community ist in diesen Fällen nicht gestattet.